Aufgaben Datenbank

03.02.01.05 (Baden-Württemberg) Durchführen der Berufsausbildung (Ausbildungsmeister/-in 1)

Laufende Nr
102
SYS_1
03
SYS_2
03.02
SYS_3
03.02.01
SYS_4
03.02.01.05
ORGEINHEIT
Bildungswesen
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Ausbildung
ERAAA
Durchführen der Berufsausbildung (Ausbildungsmeister/-in 1)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
E 10
BW
12
Mitte
E 9
NRW
EG 12
NS
10
NV
EG 9
SAC
E 9
SAH
E 9

EA

Durchführen der Berufsausbildung

Kenntnisse entsprechend Berufsbild und internen Regelungen vermitteln, über die gesamte Ausbildungszeit eine oder mehrere Ausbildungsgruppen führen. Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz vermitteln. Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen vorgegebener Konzepte vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Den Auszubildenden je nach Ausbildungsplan und -stand die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lernfortschritte überwachen und Ergebnis überprüfen. Geeignete Arbeitsaufträge auswählen, Kostenkalkulationen durchführen, Ausführung überwachen. Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten. Einhaltung der Ausbildungs-, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Auszubildende hinsichtlich persönlicher Entwicklungsziele beraten. Ausbildungsunterlagen, Anschauungs- und Demonstrationsmedien aktualisieren und erproben.

Festlegen der Betriebseinsätze

Inner- und außerbetriebliche Einsätze planen und hierfür geeignete Ausbildungsplätze auswählen. Lernziele mit Ausbildungsbeauftragten vereinbaren. Ausbildungsbeauftragte qualifizieren.

Instand halten von Ausbildungsmitteln

Lernmittel, Maschinen und sonstige Einrichtungen laufend kontrollieren, notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen lassen.

Führen von Auszubildenden

Auszubildende beurteilen, Förder-, Entwicklungs- und Beurteilungsgespräche im Hinblick auf die Erreichung der geforderten Kompetenzen führen. Kosten- und umweltbewusstes Handeln fördern, arbeitsicheres Verhalten schulen, Ordnung und Sauberkeit sicherstellen. Bei grober Pflichtverletzung des Ausbildungsvertrages (z.B. unentschuldigte Abwesenheit in der Berufsschule) disziplinarische Maßnahmen vorschlagen bzw. einleiten, Aussprachen mit Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Berufsschule herbeiführen. Übernahme- und Einsatzempfehlungen aussprechen.

BBG

StufePunkte
Wissen und Können
A Anlernen
--
B Ausbildung
Die Planung, Steuerung und Durchführung der Berufsausbildung erfordern eine Ausbildung als Meister/-in mit Ausbildungsbefähigung.
B316
E Erfahrung
Die Durchführung der Berufsausbildung sowie die Überwachung des Lernfortschrittes und das Führen von Förder- und Entwicklungsgesprächen mit den Auszubildenden erfordern eine Erfahrung von bis zu 3 Jahren.
E35
D DenkenDie Vermittlung der Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz sowie die Beratung bzgl. persönlicher Entwicklungsziele und die Auswahl von Fördermaßnahmen beinhalten die Auswahl zutreffender Lösungswege.
D3
5
H Handlungsspielraum / VerantwortungBei der Vermittlung von Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz, bei der Planung der Betriebseinsätze, der Vorbereitung der sozialpädagogischen Maßnahmen und Fachlehrgänge sind alternative Handlungswege gegeben.
H5
9
K KommunikationBei der Planung der Ausbildung und bei Betriebseinsätzen mit in- bzw. externen Stellen (z.B. Berufsschule) sind Abstimmung und Koordination bei gleicher Gesamtzielsetzung notwendig. Dabei treten unterschiedliche Interessenlagen auf.
K4
7
F Mitarbeiterführung
Summe Punkte
Das Führen von Auszubildenden, das Erlangen der Ausbildungsziele und der geforderten Kompetenz bedingen das Erreichen eines gemeinsamen Aufgabenverständnisses.
F3
4
46