03.02.01.05 (Baden-Württemberg) Durchführen der Berufsausbildung (Ausbildungsmeister/-in 1)
- Laufende Nr
- 102
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.02
- SYS_3
- 03.02.01
- SYS_4
- 03.02.01.05
- ORGEINHEIT
- Bildungswesen
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Ausbildung
- ERAAA
- Durchführen der Berufsausbildung (Ausbildungsmeister/-in 1)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- E 10
- BW
- 12
- Mitte
- E 9
- NRW
- EG 12
- NS
- 10
- NV
- EG 9
- SAC
- E 9
- SAH
- E 9
EA
Durchführen der Berufsausbildung
Kenntnisse entsprechend Berufsbild und internen Regelungen vermitteln, über die gesamte Ausbildungszeit eine oder mehrere Ausbildungsgruppen führen. Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz vermitteln. Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen vorgegebener Konzepte vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Den Auszubildenden je nach Ausbildungsplan und -stand die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lernfortschritte überwachen und Ergebnis überprüfen. Geeignete Arbeitsaufträge auswählen, Kostenkalkulationen durchführen, Ausführung überwachen. Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten. Einhaltung der Ausbildungs-, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Auszubildende hinsichtlich persönlicher Entwicklungsziele beraten. Ausbildungsunterlagen, Anschauungs- und Demonstrationsmedien aktualisieren und erproben.
Festlegen der Betriebseinsätze
Inner- und außerbetriebliche Einsätze planen und hierfür geeignete Ausbildungsplätze auswählen. Lernziele mit Ausbildungsbeauftragten vereinbaren. Ausbildungsbeauftragte qualifizieren.
Instand halten von Ausbildungsmitteln
Lernmittel, Maschinen und sonstige Einrichtungen laufend kontrollieren, notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen lassen.
Führen von Auszubildenden
Auszubildende beurteilen, Förder-, Entwicklungs- und Beurteilungsgespräche im Hinblick auf die Erreichung der geforderten Kompetenzen führen. Kosten- und umweltbewusstes Handeln fördern, arbeitsicheres Verhalten schulen, Ordnung und Sauberkeit sicherstellen. Bei grober Pflichtverletzung des Ausbildungsvertrages (z.B. unentschuldigte Abwesenheit in der Berufsschule) disziplinarische Maßnahmen vorschlagen bzw. einleiten, Aussprachen mit Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Berufsschule herbeiführen. Übernahme- und Einsatzempfehlungen aussprechen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Die Planung, Steuerung und Durchführung der Berufsausbildung erfordern eine Ausbildung als Meister/-in mit Ausbildungsbefähigung. | B3 | 16 |
| E Erfahrung Die Durchführung der Berufsausbildung sowie die Überwachung des Lernfortschrittes und das Führen von Förder- und Entwicklungsgesprächen mit den Auszubildenden erfordern eine Erfahrung von bis zu 3 Jahren. | E3 | 5 |
| D Denken | Die Vermittlung der Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz sowie die Beratung bzgl. persönlicher Entwicklungsziele und die Auswahl von Fördermaßnahmen beinhalten die Auswahl zutreffender Lösungswege. D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Bei der Vermittlung von Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz, bei der Planung der Betriebseinsätze, der Vorbereitung der sozialpädagogischen Maßnahmen und Fachlehrgänge sind alternative Handlungswege gegeben. H5 | 9 |
| K Kommunikation | Bei der Planung der Ausbildung und bei Betriebseinsätzen mit in- bzw. externen Stellen (z.B. Berufsschule) sind Abstimmung und Koordination bei gleicher Gesamtzielsetzung notwendig. Dabei treten unterschiedliche Interessenlagen auf. K4 | 7 |
| F Mitarbeiterführung Summe Punkte | Das Führen von Auszubildenden, das Erlangen der Ausbildungsziele und der geforderten Kompetenz bedingen das Erreichen eines gemeinsamen Aufgabenverständnisses. F3 | 4 46 |